Strom und Gas anmelden leicht gemacht

Wer schon einmal umgezogen ist, weiß: Neben allen anderen Dingen, an die man denken muss, muss man Strom und Gas anmelden für das neue Zuhause. Das kann im Einzelfall eine gute Gelegenheit sein, den Anbieter zu wechseln. Falls das nicht geplant ist, muss der bisherige Versorger informiert werden.

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In der neuen Wohnung Strom und Gas beziehen

Bei der Planung des Umzuges geht es nicht nur um den Transport der Möbel. Wer beizeiten anfängt, sich eine Checkliste zu machen , denkt an den Nachsendeauftrag für die Post ebenso wie die Ummeldung von Strom und Gas. Wie Verbraucher im einzelnen vorgehen, wenn sie für die neue Wohnung Strom und Gas anmelden, hängt davon ab, wie weit man wegzieht und ob man beim bisherigen Versorger bleiben will.

Ein Stromvergleich und falls Gas bezogen wird, auch ein Gasvergleich ist ratsam, wenn man bislang noch gar keinen eigenen Vertrag mit einem Versorger hatte – das kann der Fall sein, wenn sich die persönliche Situation ändert, also beim Auszug aus dem Elternhaus oder nach einer Trennung. Anders sieht es aus, wenn man bereits Verträge hat, mit dem Versorger nicht unzufrieden ist und daher keinen Anlass für einen Wechsel sieht. Dann kann es ausreichen, den Anbieter über den Umzug zu informieren, die neue Adresse und das Umzugsdatum anzugeben.

Doch das funktioniert nicht immer. Bei manchen Strom- oder Gasversorgern muss im Fall des Umzugs gekündigt werden . Sollte sich die Wohnungsgröße ändern, fallen unter Umständen auch Veränderungen der Abschlagszahlungen an.

Strom und Gas anmelden leicht gemacht

Strom und Gas anmelden am zukünftigen Wohnort

Wenn ein Umzug bevorsteht, können Verbraucher ihren Strom- und Gasanbieter in jedem Fall wechseln. Denn beim Ortswechsel greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht .

Kunden müssen ihren Anbieter jedoch mindestens 14 Tage vor dem Tag des Umzugs informieren. Dann wird der bestehende Vertrag zum Umzugsdatum terminiert. Wer Strom und Gas über separate Anbieter bezieht, muss dementsprechend beide anschreiben !

Wer seine Energielieferungen von einem der großen überregionalen Unternehmen bezieht, kann – sofern gewünscht – den Vertrag für Strom und Gas beim Umzug sozusagen „mitnehmen“, wie die RWE Erfahrungen zeigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Rücksprache mit dem Kundenservice klären, ob und wie dies möglich ist. In diesem Fall benötigt der Versorger meist nur einige wichtige Angaben:

  • Name des Kunden
  • Kundennummer oder Vertragsnummer
  • bisherige Adresse
  • neue Adresse
  • Umzugsdatum

Meist genügt es, den Versorger höchstens zwei Wochen vor dem Umzugsdatum in Kenntnis zu setzen, damit alles klappt wie geplant.

Keine Energie-Lücken dank Grundversorger

Auch wenn es zu zeitlichen Lücken zwischen dem alten und neuen Vertrag kommt, müssen sich Kunden nicht sorgen, denn Strom und Gas fließen trotzdem. Dafür sorgt, wie gesetzlich vorgeschrieben, der örtliche Grundversorger . Die sogenannte Ersatzversorgung setzt automatisch ein, wenn keine andere Lösung vorhanden ist, etwa, wenn Kunden Strom und Gas anmelden vergessen.

Allerdings sind die Tarife der Ersatzversorgung meist deutlich teurer als reguläre Strom- und Gaspreise. Daher ist schnelle Abhilfe wichtig. Mit einem formalen Vertrag sind allerdings auch Grundversorger nicht selten wettbewerbsfähig, wie unsere SWK Erfahrungen zeigen.

Wer ohnehin den Grundversorger nutzt, sollte diesen ebenfalls rechtzeitig kündigen bzw. informieren, am besten binnen zwei Wochen. Wer allerdings rechtzeitig den alten Versorger ins Bild setzt und sich darum kümmert, am neuen Wohnort den Vertrag zu schließen, hat mit Umzug oder Anbieterwechsel keinen Stress.

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Strom und Gas anmelden im Nachhinein

Wer vergessen hat, sich um die Anmeldung zu kümmern kann bis zu sechs Wochen nach dem Umzug im Nachhinein noch Strom und Gas anmelden und auch den Anbieter wechseln. Dann muss der Netzbetreiber ebenso wie der neue Versorger informiert werden. Die Angaben, die dafür erforderlich sind, sind in der Regel:

  • das Datum des Einzugs
  • die neue Adresse
  • der geschätzte jährliche Verbrauch
  • der anfängliche Zählerstand im neuen Zuhause
  • die Bankverbindung

Der neue seriöse Anbieter kalkuliert die Abschläge , die nun monatlich gezahlt werden, anhand des ungefähr geschätzten Jahresverbrauchs . Wer eine Jahresabrechnung vom früheren Anbieter hat, kann sich an diesen Werten orientieren und auf die neue Wohnungsgröße umrechnen. Hier sollten Kunden möglichst realistisch sein, sonst fallen zum Ende des Jahres Nachzahlungen an.

Zugleich ist dies eine Gelegenheit, die Tarife der Anbieter im Umkreis zu vergleichen. Wer beispielsweise Ökostrom beziehen möchte, kann mit einem Lieferanten nachhaltiger Energie wie Grünwelt Erfahrungen machen.

Vertrag unterzeichnen

Unkomplizierter Wechsel bei Strom und Gas kann Vorteile bringen

Strom und Gas anmelden am neuen Wohnort ist bei einem Minimum an Vorbereitung schnell erledigt. Kunden sollten daran denken, den letzten Zählerstand für Strom und Gas in der alten Wohnung und den vorgefundenen Zählerstand im neuen Zuhause zu fotografieren und sich auch die Zählernummern zu notieren. Das schützt davor, dass Kunden der Verbrauch des Nachmieters angelastet wird.

Ein Umzug ist außerdem eine Gelegenheit, möglicherweise ein günstiges Paket für Strom, Gas und Internet zu ermitteln. Wer ohne Datenlimit surfen kann, hat nach einem VPN Anbieter Vergleich beispielsweise Zugriff auf zahlreiche Streaming Anbieter weit über die Landesgrenzen hinaus. Nicht selten profitieren Kunden auch von Neukundenboni und Sachprämien , die der neue Anbieter auslobt, auch wenn die Boni meist verzögert gutgeschrieben werden.

Fazit: Strom und Gas anmelden ist meist reibungslos möglich

Während der Umzugsmodalitäten sollten Verbraucher in jedem Fall am neuen Wohnort Strom und Gas anmelden. Das kann durch die Fortführung eines alten Vertrags oder über einen neuen Versorger geschehen. Ein Vergleich und Tarifrechner helfen bei der Ermittlung der günstigsten Anbieter.

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